Zwischenstand zur aktuellen Lage

Das Land Brandenburg hat bis auf  weiteres  folgenden Beschluss veröffentlicht, der natürlich auch für uns nach wie vor maßgebend ist.

Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-EindV, Fassung vom 17. April 2020)

„Zusammenkünfte in Vereinen – unabhängig ob Sportverein oder sonstiger Verein – sind weiterhin verboten. Nicht untersagt ist aber der Zutritt auf das Vereinsgelände, wenn der Verein die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln garantieren kann. Das gemeinsame Training im Verein in Gruppen ist verboten, individueller Sport allein oder zu zweit (zum Beispiel Tennis oder Golf) ist zulässig, wenn der Verein auf dem Gelände das Abstandsgebot klar einhalten kann.“